Bei einem Wahlgrab können Lage und Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Die Größe beträgt 1 mal 1 m. Es dürfen 4 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann gültigen Gebühren verlängert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist ( für jede beigesetzte Urne zählt eine eigene Ruhefrist ) können diese Stellen neu belegt werden. Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.