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Die Verwaltung veranlaßt die Todesfeststellung
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Meist ist die umgehende Abholung eines Verstorbenen notwendig
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Stellen Sie sicher, daß Ihre und die Telefonnummer des zu beauftragenden Bestatters in der Verwaltung bekannt sind
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Von einer "Vorzeitigen Regelung" (Bestattungsvorsorgevertrag) sollten Sie die Heimverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen
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Teilen Sie der Verwaltung und Ihrem Bestatter die Abwesenheit Ihrer Angehörigen (Urlaub etc,) mit
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Ihr Bestatter ist jederzeit , auch nachts erreichbar
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Hinterbliebene haben immer die freie Wahl des Bestattungsinstitutes
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Sollte die Abholung Ihres Angehörigen aus irgendeinem - von Ihnen nicht zu verantwortenden - Grund von einem anderen Bestatter durchgeführt worden sein, sind Sie in keinem Fall an diesen Bestatter gebunden und können den Auftrag frei vergeben
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